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TERMATH Gefahrenmanagementsysteme

Gefahrenmanagement vom Sicherheitsexperten

Eine Integration aller Sicherheitssysteme

Gefahrenmanagementsysteme sind notwendig, wenn unterschiedliche Sicherheitssysteme, die in Gebäuden heute zum Einsatz kommen, das Leitstellenpersonal überfordern und es durch die Komplexität zu einem Fehlverhalten kommen könnte.

Unsere innovativen Lösungen fassen die unterschiedlichsten Bereiche in eine einheitliche Bedienoberfläche zusammen.

Mit individuell angepassten Grafiken und vordefinierten Maßnahmentexten erhält das Personal entsprechende Unterstützung. Unsere Produkte erhöhen die Bedienungsfreundlichkeit und Akzeptanz aller Systeme. Unsere IT-Systemspezialisten planen, installieren und betreuen mit unserem Sicherheitsexperten Ihr Gefahrenmanagementsystem.

Durch unseren 24-Stunden-Service können Sie sich auf den reibungslosen Betrieb der Sicherheitssysteme verlassen.

 

Geltungsbereich von Gefahrenmanagementsystemen gemäß VDS:

Die Richtlinien der VDS enthalten Anforderungen an Gefahrenmanagementsysteme für sicherungstechnische Anlagen (GMS) bezüglich Übernahme, Eingabe, Erzeugung, Speicherung, Weiterleitung, Verarbeitung und Anzeige von Meldungen und Daten sowie für die Steuerung von verschiedenen sicherungstechnischen Systemen einer oder mehrerer Anlagen. Die Steuerung von sicherungstechnischen Anlagen ist nur dort zulässig, wo sie nicht durch andere Richtlinien und Normen untersagt ist. Diese Richtlinien gelten nicht für den Eingriff und die Steuerung von Anlagen des anlagentechnischen Brandschutzes.

Diese Softwarekomponenten werden auf einem oder mehreren Rechnersystemen mit Bedien- und Visualisierungselementen ausgeführt. Die Rechnersysteme und ihre Betriebssysteme sind nicht notwendigerweise Bestandteil der Gefahrenmanagementsysteme, können dies aber sein.

Diese Richtlinien enthalten die Mindestanforderungen an Gefahrenmanagementsysteme für sicherungstechnische Anlagen. Diese können über zusätzliche Funktionen verfügen, die die Mindestanforderungen jedoch nicht beeinflussen dürfen.

Gefahrenmanagementsysteme können über entsprechende Einrichtungen automatische oder vom Bediener manuell ausgelöste Befehle aussenden. Diese Richtlinien enthalten keine Anforderungen, die zum Eingreifen in Systeme von Produktionsanlagen, chemischen Anlagen oder sonstige industriellen Prozesse vorgesehen sind.

Wir bieten Ihnen:

  • Brandmeldesysteme
  • Einbruchmeldesysteme
  • Fluchttürsteuerungen
  • Zutrittskontrollsysteme
  • Videoüberwachungssysteme
  • Störmeldesysteme
  • Sprachalarmierungsanlagen

Kontaktieren Sie jetzt unsere Sicherheitsexperten!

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