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Elektroakustische Anlagen

Achtung, wichtige Durchsage!

Erfahrung garantiert Qualität

Elektroakustische Anlagen (ELA-Anlagen) dienen heute nicht mehr nur zur Beschallung mit Hintergrundmusik, sondern sie fallen in den Bereich der elektroakustischen Notfallwarnsysteme und Alarmierungseinrichtungen und ermöglichen eine direkte Ansprache von Personen über Livedurchsagen oder das Abspielen relevanter Sprachnachrichten vom Band. Damit tragen sie zum Schutz und zur Wahrung der Unversehrtheit von Personen bei, die sich in Gebäuden aufhalten. Wichtige Situationsinformationen können auf diese Weise schneller, besser und deutlicher kommuniziert werden als über andere Kanäle.

Die sicherheitsrelevanten Aspekte, die seit April 1998 in konkreten DIN-Normen gefordert werden, stehen heute im Vordergrund.

Bei der Termath AG erhalten Sie elektroakustische Anlagen mit modernster Steuerungstechnik von namhaften Herstellern.

Was Sie über elektroakustische Anlagen wissen sollen!

Allgemeine Alarmsignale, wie z. B. Hupen oder Sirenen, erzeugen zwar Aufmerksamkeit, aber sie können keinen Informationen zugeordnet werden. Mit Sprachalarmierungsanlagen dagegen werden gezielte und eindeutige Informationen, wie zum Beispiel Verhaltensanweisungen, an Personen gegeben. Daher sind diese Anlagen für Durchsagen – auch mehrsprachig – an viele, nicht ortskundige Menschen geeignet, z. B. in öffentlichen Gebäuden, in Flughäfen oder auf Bahnhöfen. Mit Sprachalarmierungsanlagen lassen sich Personen schnell und geordnet aus dem Gefahrenbereich evakuieren.

Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)

Elektroakustische Notfallwarnsysteme werden häufig bei allgemeinen Gefahrendurchsagen verwendet. Ein typisches Beispiel ist eine Räumungsaufforderung bei einer Bombendrohung. Sie müssen durch Notstromversorgung ausfallsicher sein und unterliegen der DIN EN 50849. Im Gegensatz zu Sprachalarmierungsanlagen werden sie nicht von einer Brandmeldeanlage angesteuert.

Sprachalarmierungsanlage (SAA)

Diese „Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen an Beschäftigte und Besucher“ werden im Falle einer Gefahrenalarmierung automatisch von Brandmeldeanlagen in Betrieb gesetzt. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und unterliegen der DIN VDE 0833-4 DIN EN 54-16, DIN EN 54-24 sowie DIN EN 54-4. Planer und Errichter müssen nach
DIN 14675 zertifiziert sein. Wir sind nach den vorgenannten DIN-Normen zertifiziert.

Elektroakustische Anlagen sind wichtige Elemente von Sicherheits- und Brandschutzkonzepten und werden daher immer häufiger von bauaufsichtlicher Seite gefordert. Bei uns haben Sie die Sicherheit, dass die Sprachalarmierungsanlage nach dem anerkannten Stand der Technik errichtet wird und Sie von der Beratung bis zur Errichtung und Wartung einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben. Auch die vorgeschriebenen Messungen der ausreichenden Sprachqualität führen wir durch.

Einsatz elektroakustischer Anlagen:

  • Kaufhäuser, Einkaufszentren
  • Gaststätten, Konferenzräume, Hotels
  • Mehrzweckhallen, Messegelände
  • Lagerhallen, Freigelände
  • Stadion, Sportanlagen
  • Kliniken, Altenheime
  • Schulen, Theater

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