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Inspektion & Instandhaltung

Sicher ist sicher

Gefahrenmeldeanlagen, zum Beispiel Einbruch- und Brandmeldeanlagen, sind elektronische Systeme zum Schutz von Leben und Sachwerten. An dieser hochwertigen Elektronik können jedoch im Laufe der Zeit durch verschiedenste Einflüsse, zum Beispiel Beschädigung oder Verschleiß, Störungen auftreten. Die regelmäßige Inspektion und Instandhaltung ist aus diesem Grund ein wichtiger Faktor nach der Installation der Technik.

Wichtig für den Betreiber von Sicherungs- und Gefahrenmeldeanlagen ist die Einhaltung der Wartung und Inspektion nach deren jeweiligen Regelwerken, wie der VDE 0833, wonach Gefahrenmeldeanlagen mindestens viermal jährlich inspiziert und mindestens einmal jährlich gewartet werden müssen. Diese Arbeiten sind in einem Betriebsbuch aufzuzeichnen. Betreiber, die gegen diese Norm verstoßen, riskieren unter Umständen ihre Gewährleistungs- und/oder Versicherungsansprüche.

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Inspektion & Instandhaltung

  • Regelmäßige Inspektion
  • Bereitschaftsdienst
  • Instandsetzung
  • Inspektionsverträge

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Instandhaltungsverträge

Der Abschluss eines Inspektionsvertrages dient zur Feststellung des Istzustands Ihrer Anlage. Wir prüfen im Rahmen des Vertrages, ob die Anlage den Sollzustand erfüllt.

Instandhaltungsverträge werden von uns für Gefahrenmeldeanlagen angeboten. Durch diese Vertragsart stellen wir sicher, dass nach regelmäßiger Inspektion, Wartung und eventuell erforderlicher Instandsetzung die Sicherheitsanlage funktioniert, das heißt, dass ein störungsfreier Betrieb Ihrer Anlage sichergestellt wird.

Ihre Ansprechpartner für unsere Services

Sprechen Sie uns an wenn Sie Informationen oder Fragen zu Inspektions- und Instandhaltungsthemen haben.

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