Gefahrenmeldeanlagen, zum Beispiel Einbruch- und Brandmeldeanlagen, sind hochwertige elektronische Systeme zum Schutz von Leben und Sachwerten. An dieser hochwertigen Elektronik können jedoch im Zeitablauf durch verschiedenste Umwelteinflüsse, zum Beispiel versehentliche Beschädigung o. ä., Störungen auftreten.
Wichtig für den Betreiber von Sicherungsanlagen sind die Festlegungen in der VDE 0833, wonach Gefahrenmeldeanlagen mindestens viermal jährlich inspiziert und mindestens einmal jährlich gewartet werden müssen. Diese Arbeiten sind in einem Betriebsbuch aufzuzeichnen. Betreiber, die gegen diese Norm verstoßen, riskieren unter Umständen ihre Gewährleistungs- und / oder Versicherungsansprüche!
Der Vertrag wird mit Ihnen abgestimmt. Umfang, Leistung und Vertragsdauer werden festgeschrieben. Unser Bereitschaftsdienst nach Dienstschluss steht unseren Vertragskunden vorrangig zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie unverbindlich.